Indikation, Nebenwirkungen und Kontraindikationen von Entspannung:
Entspannungsverfahren setzen voraus, dass der Klient in der Lage ist, seine Aufmerksamkeit auf innere Prozesse zu lenken. Mittel- bis langfristig ist die Fähigkeit gefordert, das Erlernte zu behalten und selbstständig zu üben. Das schränkt den Einsatz bei Klienten mit stärkeren kognitiven Einschränkungen bspw. im Rahmen dementieller Prozesse aber auch bei Psychosen stark ein. Bei Klienten mit Psychosen ist zusätzlich zu bedenken, dass die Fokussierung auf innere Prozesse unter anderem auch eine wahnhafte Verarbeitung bzw. paranoide Interpretation des Geschehens nach sich ziehen kann. Bei dieser Patientengruppe empfiehlt es sich, Entspannungsverfahren nur bei ausreichender psychischer Stabilität durchzuführen und dabei unbedingt auf imaginative und suggestive Elemente zu verzichten.
Prinzipiell ist zu beachten, dass bei der Entspannungsübung durch die damit verbundene Abschottung von äußeren Reizen es zu einem Hyperarousal kommt. Dies kann, alleine oder in Verbindung mit der Befürchtung die „Kontrolle zu verlieren, Angst auslösen. Bei Patienten mit einer verstärkten und von Befürchtungen geleiteten Selbstbeobachtung, wie z.B. bei hypochondrisch geprägter Selbstwahrnehmung und damit verbundener Fehlinterpretation körperlicher Vorgänge, kann durch die Fokussierung auf innere Prozesse die (von Sorge geprägte) Symptomatik noch verstärkt werden. Hier können auch Depersonalisations- und Derealisationsphänomene auftreten.
Aber auch körperliche Störungen sind bei der Auswahl bzw. Gestaltung des Entspannungsverfahrens zu berücksichtigen: so kann eine bestehende Ateminsuffizienz durch die Verringerung der Atemfrequenz bei Entspannung noch zusätzlich verstärkt werden, was zu dysphorischen Gefühlen bis hin zur Erstickungsangst führen kann. Ebenfalls problematisch ist die Beeinflussung der Herzfrequenz bei bestehender Herzfunktionsstörung zu werten. Das bedeutet, dass eine körperliche Erkrankung eine relative Kontraindikation für die Durchführung eines bestimmten Entspannungsverfahrens sein kann. Der Erfolg einer Entspannungsinduktion ist unter anderem davon abhängig, dass sich der Klient dem Therapeuten anvertraut. Bei problematischer Klient – Therapeut- Beziehung kann dies auch als ein „sich ausliefern“ interpretiert werden, was Angst und oder eine Verweigerung der Übung nach sich zieht.
Alle Menschen mit oben genannten Beschwerdebildern gehören nicht in einen normalen Yogakurs, sondern in Yogatherapeutische Betreuung oder zu einem Facharzt mit Yogaausbildung